Status: Bekanntmachung
Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2024 des Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 mit Beschluss Nr. 12/03/2024 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“dahingehend ergänzend korrigiert, dass dieser nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 (3) BauGB, sondern als sogenannter einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt wird.
Der ergänzte Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Mit dem Bebauungsplan soll die unvergleichliche Landschaftstypik als Alleinstellungsmerkmal im Sinne der nachbergbaulichen Landschaftsmetamorphose erhalten und die weitere prozesshafte Landschaftsentwicklung einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit gesichert werden. Es handelt sich um ein einzigartiges Landschaftsbild mit besonderen Blickbeziehungen und Fernsichten, die für die Zukunft mittels entsprechender Festsetzungen des Bebauungsplanes bewahrt werden sollen.
Das angestrebte Verfahren einer Bebauungsplanaufstellung gem. § 1 BauGB in Verbindung mit § 8 BauGB ist aus Sicht der Stadt Senftenberg und des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg sinnvoll und gewollt, um die landschaftsräumliche Qualität für die Tourismus- und Erholungsnutzung zu sichern und für etwaige bauliche Entwicklungen die gemeindlichen städtebaulich-landschafts-planerischen Ziele über entsprechende textliche Festsetzungen verbindlich vorzugeben.
Amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt 02/2025.