Verfahrensstand
06.10.2010 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
02.12.2010 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 21/2010
Verfahrensstand
06.10.2010 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
02.12.2010 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 21/2010
Verfahrensstand
25.09.2014 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
01.10.2014 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2014
Verfahrensstand
28.09.2017 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
24.10.2018 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 19/2018
Verfahrensstand
09.12.2011 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
15.06.2012 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 08/2012
Verfahrensstand
29.09.2016 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
16.11.2016 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2016
Verfahrensstand
11.10.2012 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
08.05.2013 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsbaltt 06/2013
Verfahrensstand
02.08.2012 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs.2 BauGB
21.12.2012 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 19/2012
Verfahrensstand
11.10.2012 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
21.12.2012 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 19/2012
Verfahrensstand
22.03.2018 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
02.07.2018 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtblatt 09/2018
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Verfahrensstand
27.05.2021 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
03.03.2022 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 05/2022
Verfahrensstand
29.09.2020 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
05.10.2022 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 23/2022
Verfahrensstand
08.08.2013 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
25.09.2013 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 12/2013
Verfahrensstand
01.04.2016 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
22.12.2017 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2017
Verfahrensstand
22.03.2018 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
29.03.2018 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 03/2018
Verfahrensstand
14.12.2017 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
22.12.2017 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 13/2017
Verfahrensstand
28.05.2019 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
31.07.2019 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10(3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 12/2019
Verfahrensstand
12.10.2023 Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. §10 (1) BauGB
30.11.2023 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
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Verfahrensstand
11.12.2019 Satzungsbeschluss gem. §10 ABs. 2 BauGB
25.11.2021 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 31/2021
Verfahrensstand
13.12.2018 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
07.06.2019 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 07/2019
Verfahrensstand
27.05.2021 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
14.09.21 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 22/2021
Verfahrensstand
08.12.2022 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
10.02.2023 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 01/2023
Verfahrensstand
08.12.2022 Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 2 BauGB
10.02.2023 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzungen im Amtsblatt 01/2023
Verfahrensstand
14.12.2023 Aufhebung alter Abwägungs- und Satzungsbeschluss vom 25.05.2023 gem. § 10 (1) BauGB
14.12.2023 Fassung neuer Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
12.01.2024 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Verfahrensstand
14.12.2023 Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. §10 (1) BauGB
12.01.2024 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB
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Verfahrensstand
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland, 1. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 mit Beschluss Nr. 03/02/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland, 1. Änderung beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Nutzungsänderung der Parkfläche für PKW’s, die partielle Anpassung der Baufelder, die Erhöhung der Geschossigkeit einzelner Gebäude sowie der Errichtung einer Marina schaffen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden.
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Aufstellung im Amtsblatt 23/2022.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.
Verfahrensstand
- Offenlage beendet -
Verfahrensstand
- Offenlage beendet -
Verfahrensstand
- Offenlage beendet -
Verfahrensstand
- Offenlage beendet -
Verfahrensstand
Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 mit Beschluss Nr. 09/02/2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung eines Hotels schaffen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.
Verfahrensstand
Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer“ in der Stadt Großräschen gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 mit Beschluss Nr. 10/02/2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer“ in der Stadt Großräschen beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung einer Ferienanlage am Großräschener See geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.
Verfahrensstand
Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 27. Mai 2021 mit Beschluss Nr. 13/01/2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für eine Umgestaltung bzw. einer Nutzungsänderung des Bereiches C1 im Familienpark Großkoschen schaffen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.
Verfahrensstand
- Offenlage beendet -
Verfahrensstand
- Offenlage beendet -
Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 36 „Multifunktionsgebäude am Wasserwanderrastplatz Anna- Mathilde“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss Nr. 04/02/2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Multifunktionsgebäude am Wasserwanderrastplatz Anna-Mathilde“beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes am zukünftigen Wasserwanderrastplatz Anna-Mathilde am Großräschener See geschaffen werden.
In diesem Gebäude sollen öffentliche Toiletten, Duschen, ein öffentlicher Aufenthaltsraum für die Wasserwanderer und ein saisonal betriebener Imbiss entstehen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1.000 m² und befindet sich unmittelbar am Seerundweg, welcher an dieser Stelle Teil des Fernradweges Niederlausitzer Bergbautour und der Seenland-Route ist. Östlich grenzen die Kleingartensparte Bergmannsfreud, südlich die Rainitza und der Bahnhof Sedlitz-Ost, westlich ruderaler Baumbewuchs und nördlich das Ufer des Großräschener Sees an.
Dieses Multifunktionsgebäude ist wichtiger Baustein des zukünftigen Wasserwanderrastplatzes Anna-Mathilde mit Bootsanlegestelle, Badestelle und gestaltetem Zugang zum ÖPNV.
Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 16/2024.
Status: Bekanntmachung
Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2024 des Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 mit Beschluss Nr. 12/03/2024 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“dahingehend ergänzend korrigiert, dass dieser nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 (3) BauGB, sondern als sogenannter einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt wird.
Der ergänzte Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Mit dem Bebauungsplan soll die unvergleichliche Landschaftstypik als Alleinstellungsmerkmal im Sinne der nachbergbaulichen Landschaftsmetamorphose erhalten und die weitere prozesshafte Landschaftsentwicklung einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit gesichert werden. Es handelt sich um ein einzigartiges Landschaftsbild mit besonderen Blickbeziehungen und Fernsichten, die für die Zukunft mittels entsprechender Festsetzungen des Bebauungsplanes bewahrt werden sollen.
Das angestrebte Verfahren einer Bebauungsplanaufstellung gem. § 1 BauGB in Verbindung mit § 8 BauGB ist aus Sicht der Stadt Senftenberg und des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg sinnvoll und gewollt, um die landschaftsräumliche Qualität für die Tourismus- und Erholungsnutzung zu sichern und für etwaige bauliche Entwicklungen die gemeindlichen städtebaulich-landschafts-planerischen Ziele über entsprechende textliche Festsetzungen verbindlich vorzugeben.
Amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt 02/2025.
Status: Bekanntmachung Beschluss über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat aufgrund der §§ 14, 16, 17 und 18 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in ihrer Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss Nr. 06/02/2024 die Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 "Naturraum Westufer Großräschener See" in der Stadt Senftenberg zur Sicherung der Planungsziele beschlossen.
Mit Beschluss vom 18.09.2024 (Beschluss-Nr. 05/02/2024) wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Naturraum Westufer Großräschener See" in der Stadt Senftenberg eingeleitet.
Die Bebauungsplanung soll die Ziele der Landschaftsentwicklung für den Plangeltungsbereich sichern. Hauptzielsetzung dabei ist die unvergleichliche Landschaftstypik als Alleinstellungsmerkmal im Sinne der nachbergbaulichen Landschaftsmetamorphose zu erhalten und die weitere prozesshafte Landschaftsentwicklung einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit zu sichern.
Es handelt sich um ein, auch unter Berücksichtigung der speziellen Ästhetik der Bergbaufolgelandschaften, einzigartiges Landschaftsbild mit besonderen Blickbeziehungen und Fernsichten, die für die Zukunft mittels entsprechender Festsetzungen des Bebauungsplanes bewahrt werden sollen.
Da die Errichtung von Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB im Plangebiet während des Planaufstellungsverfahrens nicht ausgeschlossen werden kann, macht der Zweckverband Lausitzer Seenland Gebrauch von den Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung, die in den §§ 14 bis 18 BauGB bezeichnet sind.
Mit der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB wird es ermöglicht, Bauvorhaben, die der städtebaulichen Zielsetzung des Bebauungsplanes entgegenstehen, zu unterbinden.
Der Beschluss einer Veränderungssperre bewirkt eine grundsätzliche Regelung zur Sicherung der Bauleitplanung. Aufgrund der Veränderungssperre sind sämtliche Bauvorhaben im Geltungsbereich der Veränderungssperre unzulässig.
Ausnahmen von der Veränderungssperre sind aber zuzulassen, "wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen" (§ 14 Abs. 2 BauGB). In der Regel trifft dies zu, wenn ein Bauvorhaben der städtebaulichen Zielsetzung der Planung entspricht.
Die Ablehnung etwaiger Vorhaben während des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens kann erfolgen, sobald die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft getreten ist. Auf Basis des bekanntgemachten Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Naturraum Westufer Großräschener See" in der Stadt Senftenberg kann vorab eine Zurückstellung von Vorhaben erfolgen.
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 16/2024.
Status: Bekanntmachung Beschluss über die Klarstellung hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zur Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat aufgrund der §§ 14, 16, 17 und 18 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in ihrer Sitzung am 27.03.2025 mit Beschluss Nr. 03/01/2025 die Klarstellung hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zur Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg, beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 37 „Naturraum Westufer Großräschener See“ in der Stadt Senftenberg gemäß Beschluss Nr. 06/02/2024 vom 18.09.2024 wird insoweit klargestellt, dass Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches in den als Anlage beigefügten Plänen dargestellt sind und diese Anlage Bestandteil der Satzung ist. Der räumliche Geltungsbereich betrifft damit die in der Klarstellung bezeichneten Flurstücke hinsichtlich derjenigen Teile, die in den beigefügten Plänen innerhalb des markierten Bereichs liegen. Der Anlage “Pläne mit Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches” wird zur Klarstellung zusätzlich an erster Stelle der Plan mit dem Titel “Detailplan zum räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre” hinzugefügt. Der in der bisherigen Anlage an erster Stelle beigefügte Plan (veröffentlicht auf Seite 23 des Amtsblattes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz 16/2024 vom 08. Oktober 2024) wird zur Klarstellung mit folgendem Titel überschrieben: “Übersichtsplan zur Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre”.
Die Klarstellung dient dazu, den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre insbesondere in den Randbereichen zusätzlich hervorzuheben.
Die Satzungsklarstellung tritt rückwirkend auf das Datum der Rechtsverbindlichkeit der Veränderungssperre mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 08.10.2024 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 05/2025.
Verfahrensstand
B-Plan Nr. 11 "Lagunendorf Sedlitz" mit der Beschlussnummer 04/05/2013 vom 10.10.2013 eingestellt.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sedlitzer Hafen“ in der
Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2017 mit Beschluss Nr. 06/05/2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sedlitzer Hafen" in der Stadt Senftenberg
beschlossen.
Folgende Flurstücke der Flur 4 der Gemarkung Sedlitz sind innerhalb des Geltungsbereichs: 78 tlw. und 100.
Der Geltungsbereich wird territorial begrenzt, im Norden durch den vorhandenen Mühlenweg, im Westen durch die nach Süden verlängerte Flucht der zu errichtenden Erschließungsstraße, im Süden durch das Ufer des Sedlitzer Sees und im Osten durch den Eigenheim- und Friedhofsweg. Die Größe des Plangebietes umfasst ca. 8000 m2. Der Standort befindet sich mitten im schiffbaren Seenverbund als dem Kern des Lausitzer Seenlandes. Südlich der Ortslage Sedlitz, am Ufer der Sedlitzer Bucht gelegen, umfasst der gesamte Entwicklungsstandort ca. 25 ha Fläche. Er beinhaltet keine gekippten Böden.
Für die touristische Entwicklung sind ca. 8 ha im östlichen Bereich des Gesamtstandorts vorgesehen. Die touristische Basisinfrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil im Netz der Seerundwege und der Wasserwanderwege. Im Umfeld des Uferbereiches sollen im Sinneeinesattraktiven Hafendorfes touristische Angebote geschaffen werden.
Senftenberg, den 15. Dezember 2017
gez. Volker Mielchen
Verbandsvorsteher
Verfahrensstand
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 mit Beschluss Nr. 11/03/2019 die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 30.05.2018, mit der Beschluss Nr. 09/02/2018, für den Bebauungsplan Nr. 22 „Solarpark Kühler Grund“ in der Gemeinde Neu-Seeland beschlossen.
Im Zuge der Behördenbeteiligung zum Vorentwurf wurde deutlich, dass das Vorhaben die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erheblichen Maße betrifft.
Da das Plangebiet nahezu vollständig aus Waldfläche im Sinne § 2 Waldgesetz (LWaldG) besteht, wird das Vorhaben als einen nicht zuzulassenden Eingriff gewertet. Begründet wird dies damit, dass die Beeinträchtigungen im Realisierungsfall nicht vermieden werden können und in angemessener Frist nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können.
Das Einvernehmen zur Waldumwandlung nach § 17 Abs.1 BNatSchG i. V. m. § 7 Abs. 1 wird verwehrt.
Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist auf Grund dieser unüberwindbaren Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit nicht möglich und wird somit eingestellt.
Nr. 35 Umweltbildungsort Senftenberger See
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss Nr. 12/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2023, mit der Beschluss Nr. 07/03/2023, für den Bebauungsplan Nr. 35 „Umweltbildungsort Senftenberger See" in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Im Zuge der Planungsleistungen wurde festgestellt, dass die vorgesehene Baumaßnahme im Einklang mit den vorhandenen städtebaulichen Rahmenbedingungen steht. Das Bauvorhaben wird über ein Baugenehmigungsverfahren abgegolten.