Verfahrensstand
Status: Bekanntmachung Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33 "Wohngebiet Sedlitzer Bucht" in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat die Änderung des Geltungsbereiches des mit Beschluss Nr. 05/02/2022 vom 29.09.2022 aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Mit der Planungsanzeige zum Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ vom 24.11.2022 wurde aufgrund des mangelnden Siedlungsanschlusses eine negative Stellungnahme durch die Gemeinsame Landesplanung erteilt. Begründet wurde diese mit der noch ausstehenden planerischen bzw. baulichen Entwicklung des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“. Zudem umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ eine Fläche für den Anschluss der Haupterschließungsstraße des Wohngebietes an das vorhandene Straßennetz. Um den Siedlungsanschluss des Wohngebietes zu gewährleisten, muss der Geltungsbereich in nordöstliche Richtung erweitert werden. Zur Sicherung der Erschließung des Gebietes wird eine Teilfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ dem Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ zugeordnet. Der geänderte räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,7 ha.
Der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches wurde ortsüblich bekannt gegeben. Der geänderte räumliche Geltungsbereich ist im nachfolgenden Amtsblatt zu entnehmen.
Amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt 10/2025
Status: Die Veröffentlichung des Vorentwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist beendet.