Verfahrensstand
Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 des BauGB des Bebauungsplans Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark
Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat die Änderung des Geltungsbereiches des mit Beschluss Nr.13/01/2021 vom 27.05.2021 aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Durch den Bebauungsplan Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für eine Umgestaltung bzw. eine Nutzungsänderung des Bereiches „C1“ sowie des Aussichtshügels im Familienpark Großkoschen geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und ist in den nachstehenden Abbildungen zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf, Fassung August 2026, sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026
veröffentlicht.
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfristkönnen folgende Unterlagen:
- Bebauungsplanentwurf Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ i. d. F.
August 2026, bestehend aus Planzeichnung und Begründung
- Umweltbericht i. d. F. Juni 2026
- Zum Vorentwurf i. d. F. Januar 2026 eingegangene relevante Stellungnahmen (Abwägung Vorentwurf)
auf der Internetseite des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg (www.zweckverband-LSB.de) unter der Rubrik Bebauungspläne → Bebauungspläne in Aufstellung eingesehen werden.
Zudem stehen diese Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im zentralen Landesportal unter nachfolgender Internetadresse zur Verfügung:
- https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1, Erdgeschoss zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Adresse abgegeben werden:
info@ksb-architekten.com. Zudem können Stellungnahmen beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Downloads
-
260630_GOP_Umweltbericht_Ferienpark Großkoschen_BPlan Nr.32.pdf (6,83 MB)
-
260801 B-Plan 32 _Abwägung_Vorentwurf.pdf (341,71 KB)
-
260818_B-Plan Nr. 32 Entwurf_Begründung_KSB.pdf (1,07 MB)
-
260821_B-Plan 32 Entwurf Planzeichnung_KSB.pdf (2,60 MB)
-
B-Plan Nr. 32_Hinweis_Datenschutz_Entwurf.pdf (233,95 KB)
-
Amtsblatt_24_2026.pdf (0,69 MB)
