Verfahrensstand
Status: Bekanntmachung Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des mit Beschluss Nr.13/01/2021 vom 27.05.2021 aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg.
Im Ergebnis weiterer Überlegungen zur Standortentwicklung wird der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss angepasst. Der Geltungsbereich umfasst durch die Änderung Teilbereiche des Flurstückes 405, Flur 4 der Gemarkung Großkoschen sowie Teilbereiche des Flurstückes 186, Flur 23 der Gemarkung Senftenberg. Der Bereich vom „Froggi-Urwald“ wird dabei zurückgenommen, hingegen wird der neue Geltungsbereich durch einen Teil des nördlichen Promenadenweges sowie den Aussichtshügel erweitert.
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für eine Umgestaltung bzw. eine Nutzungsänderung des Bereiches C1 sowie des Aussichtshügels im Familienpark Großkoschen geschaffen werden. Der geänderte räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3 ha.
Der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt 15/2025.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.
