Verfahrensstand
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bauhof Grünwesen“ in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) hat in ihrer Sitzung am 21. September 2026 mit Beschluss Nr. 04/03/2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bauhof Grünwesen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Die zu beplanende Fläche befindet sich östlich der Gaststätte „Am alten Wehr“ unmittelbar am Senftenberger See (Flur 23, Flurstück 101 der Gemarkung Senftenberg).
Die Liegenschaft des ehemaligen Schullandheims „Am alten Wehr“ eignet sich aufgrund der vorhandenen Bausubstanz und aus strategischer Sicht als neuer Standort für den derzeit stark sanierungsbedürftigen Bauhof des ZV LSB. Mit vergleichsweise geringem baulichem Aufwand könnte der Standort zeitnah in Nutzung genommen werden. Auf diese Weise ließe sich die Errichtung eines kostenintensiven Neubaus am bisherigen Bauhofstandort (Dubinaweg 2) vermeiden.
Weitere Nachnutzungsoptionen für das ehemalige Schullandheim „Am alten Wehr“, die in der Vergangenheit geprüft wurden, darunter beispielsweise eine Nutzung für den Katastrophenschutz oder touristische Zwecke, konnten nicht realisiert werden. Wesentlicher Grund hierfür ist insbesondere die fehlende verkehrliche Erschließung beziehungsweise Zuwegung des Geländes.
Auf dem aktuellen Bauhofgelände des ZV LSB (Dubinaweg 2) ist im Zuge des vorgesehenen Umzuges gleichzeitig ein Teilrückbau der vorhandenen, teilweise veralteten bzw. sanierungsbedürftigen Gebäude vorgesehen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bauhof Grünwesen“ in der Stadt Senftenberg wird das Planverfahren Bebauungsplan Nr. 14 „Am Alten Wehr“ mit der Beschluss Nr. 05/04/2017 vom 28. September 2017 eingestellt.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,59 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist in den nachstehenden Abbildungen zu entnehmen.
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Aufstellung im Amtsblatt 28/2026.
Übersichtsplan
Geltungsbereich
