Verfahrensstand
Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Imbissversorgung am Seestrand Buchwalde“ gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 mit Beschluss Nr. 04/03/2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Imbissversorgung am Seestrand Buchwalde“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 soll die festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen von I-geschossig auf II-geschossig geändert werden. Des Weiteren sollen die ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen für Fahrradstellplätze und im Biergarten Überdachungen der Ausschank- und Grillstation sowie Verschattungsanlagen der Freisitzflächen, zulässig sein. Mit dem Vorhaben ändern sich demnach der Geltungsbereich, die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die öffentlichen Grünflächen und die Ausweisung der Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung „Geh-/Radweg“. Als Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 wird die Gemarkung Senftenberg, Flur 23, Flurstück 20/10 (Teilbereich vom Südteil) mit einer Größe von 722 m² festgesetzt.
Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt 15/2025.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.