Verfahrensstand
Bekanntmachung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des BauGB desBebauungsplans Nr. 9 „Seeschlößchen Buchwalde“ - 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 mit Beschluss Nr. 08/02/2026 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Seeschlößchen Buchwalde“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Die 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Das Wellnesshotel Seeschlößchen gehört mit einer Zimmerkapazität von 52 Hotelzimmern zur Gruppe der kleinen privat geführten Hotels mit einem sehr umfangreichen Angebot. Um das Hotel für die Zukunft sicher am Markt zu platzieren, soll die Hotelzimmerkapazität auf 75 Hotelzimmer angehoben werden. Damit gehört das Seeschlößchen zukünftig zur Gruppe der mittleren Hotel-Größenordnung. Dies ist für die Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Faktor. Die Entwicklung des Hotels mittlerer Größe ist für Senftenberg als Mittelzentrum und Kreisstadt sowie als staatlich anerkannter Erholungsort von erheblicher Bedeutung. Im unmittelbaren Umkreis wäre das Seeschlößchen das einzige Hotel mit einer Kapazität von ca. 150 Betten.
Die 2. Änderungsplanung umfasst einen Teil des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 zzgl. Flächen des Flurstückes 1050 und Teile des Flurstückes 1092. Darüber hinaus werden inhaltliche Änderungen zur Bebauung eines zusätzlichen Hotelgebäudes mit 23 Zimmern und Garagengeschoss sowie Anpassungen an geltenden Rechtsgrundlagen vorgenommen.
Der räumliche Geltungsbereich ist in den nachstehenden Abbildungen zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange möglichst frühzeitig zu ermitteln und zu bewerten, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial). Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden am Planverfahren beteiligt.
Die Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 9 „Seeschlößchen Buchwalde“ - 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung in der Stadt Senftenberg zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, mit Begründung und Umweltbericht findet in der Zeit vom
26.08.2026 bis einschließlich 28.09.2026
statt.
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können folgende Unterlagen:
- Bebauungsplanvorentwurf Nr. 9 „Seeschlößchen Buchwalde“ - 2. Änderung und Erweiterung der 1.
Änderung i. d. F. März 2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung
- Anlage 1 Planungskonzept
- Anlage 2 Baugrundgutachten
sowie die umweltrelevanten Informationen
- Umweltbericht als Teil der Begründung
auf der Internetseite des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg (www.zweckverband-LSB.de) unter der Rubrik Bebauungspläne → Bebauungspläne in Aufstellung eingesehen werden.
Zudem stehen diese Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im zentralen Landesportal unter nachfolgender Internetadresse zur Verfügung:
- https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1, Erdgeschoss zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Adresse abgegeben werden: diecke@isp-bali.de. Zudem können Stellungnahmen beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1 abgegeben werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Downloads
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01_Begründung.pdf (0,76 MB)
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02_Umweltbericht.pdf (0,64 MB)
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00_2. Änderung B-Plan Nr. 9.pdf (4,14 MB)
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03_Anlage 1 Begründung Planungskonzept.pdf (0,88 MB)
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04_Anlage 2 Begründung Baugrundgutachten.pdf (1,66 MB)
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B-Plan Nr. 9_Hinweis_Datenschutz_Vorentwurf_.pdf (234,37 KB)
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Amtsblatt_22_2026.pdf (1,26 MB)
