Verfahrensstand
Status: Bekanntmachung Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat die Änderung des Geltungsbereiches des mit Beschluss Nr. 09/02/2020 vom 10.12.2020 aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ umfasst eine Fläche, die für die Erschließung des Gebietes des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ essentiell ist. Daher soll der nördliche Teil des Geltungsbereiches dem Geltungsbereich des B-Plans Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ zugeordnet werden.
Der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches wurde ortsüblich bekannt gegeben. Der geänderte räumliche Geltungsbereich ist im nachfolgenden Amtsblatt zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung eines Hotels schaffen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.
Amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt 10/2025