Hinweisgebersystem und Meldestelle des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Dieses Gesetz stärkt den Schutz von Personen, die im beruflichen Umfeld auf Missstände oder Verstöße aufmerksam machen. Ziel ist es, Hinweisgebende vor Benachteiligungen zu schützen und gleichzeitig ein faires Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.
Unser Unternehmen hat ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet, das Ihnen die Möglichkeit bietet, vertraulich und sicher Hinweise zu geben. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Meldung sorgfältig geprüft wird und Sie vor jeglichen Repressalien geschützt sind.
Was können Sie melden?
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
- Gefährdungen für die Allgemeinheit oder die Umwelt
- Andere schwerwiegende Missstände im Unternehmen
Wie funktioniert das Hinweisgebersystem?
- Ihre Meldung kann anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten erfolgen.
- Wir garantieren den Schutz Ihrer Identität und eine faire Behandlung aller Beteiligten.
- Sie können sich auch an externe Meldestellen wenden, wenn Sie dies bevorzugen.
Warum ist Ihre Meldung wichtig? Durch Ihre Hinweise tragen Sie dazu bei, unser Unternehmen sicherer, transparenter und verantwortungsvoller zu machen. Gemeinsam können wir Missstände aufdecken und beheben.
So erreichen Sie uns:
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Großkoschen
Straße zur Südsee 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 800-330